Allgemeine Geschäftsbedingungen – FUERTE Systems
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der FUERTE Systems gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FUERTE Systems ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Hinweise auf Hersteller-Lizenzbedingungen oder gesonderte Produktbedingungen ergänzen diese AGB. Schriftform im Sinne dieser AGB schließt auch E-Mail ein, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes verlangen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von FUERTE Systems sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
FUERTE Systems ist berechtigt, technisch gleichwertige oder funktional gleichwertige Teillieferungen oder Anpassungen vorzunehmen, sofern dadurch die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. FUERTE Systems ist berechtigt, für noch zu erbringende Leistungen und Waren angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen, wenn dies im Einzelfall vereinbart wurde oder aufgrund des Auftragsumfangs sachlich gerechtfertigt ist.
3. Lieferungen, Termine und Verzug
Liefer- und Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von FUERTE Systems ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht hat.
Unvorhersehbare, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe beim Vorlieferanten oder Arbeitskämpfe verlängern vereinbarte Fristen angemessen. FUERTE Systems wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Wird die Leistung aus Gründen, die FUERTE Systems nicht zu vertreten hat, länger als sechs Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit die Leistung noch nicht erbracht wurde.
4. Versand, Gefahrübergang und Versicherung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Rechnung und Risiko des Kunden. Die Gefahr geht bei Versendung mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Der Gefahrübergang wird hierdurch nicht berührt.
Bei Abholung durch den Kunden oder durch von ihm benannte Dritte geht die Gefahr mit Übergabe am Erfüllungsort über.
5. Abnahme und Mängelrüge
Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt oder Fertigstellung zu prüfen und offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Transportschäden unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Lager oder ab Leistungsort zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. FUERTE Systems bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von FUERTE Systems.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Dritte über den Eigentumsvorbehalt zu informieren, soweit Zugriffsmöglichkeiten Dritter bestehen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor vollständiger Zahlung sind unzulässig.
Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter Weitergabe der Forderungsabtretung zulässig, soweit dies mit dem Charakter der Geschäftsbeziehung vereinbar ist.
8. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. FUERTE Systems kann zunächst nach eigener Wahl nacherfüllen, also nachbessern oder Ersatz liefern.
Bei Unternehmern verjähren Mängelansprüche grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte die Ware unsachgemäß installiert, verändert, wartet oder entgegen der Dokumentation verwendet haben und der Mangel hierauf beruht.
9. Haftung
FUERTE Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FUERTE Systems nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von FUERTE Systems.
10. Schutzrechte und Freistellung
Sofern Lieferungen oder Leistungen auf Vorgaben des Kunden beruhen, stellt der Kunde sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. FUERTE Systems übernimmt hierfür keine Haftung, soweit die Verletzung auf kundenseitigen Vorgaben, Materialien oder Spezifikationen beruht.
Der Kunde stellt FUERTE Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
11. Export und Weitergabe
Sofern Produkte, Software oder technische Informationen exportrelevanten Beschränkungen unterliegen, ist der Kunde für die Einhaltung der anwendbaren Export- und Importvorschriften selbst verantwortlich.
Eine Weitergabe an Dritte oder ein Export in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die dafür erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen vorliegen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung oder eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung.